Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden Hausgrundstücks
BGH, vom 27.04.1977 - Aktenzeichen IV ZR 143/76
DRsp Nr. 1994/5382
Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden Hausgrundstücks
Haben Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, an einem Grundstück je zur Hälfte Miteigentum erworben, so kann in besonderen Fällen nach Scheidung der Ehe die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft unzulässig und einer der Ehegatten berechtigt sein, die Übereignung der Grundstückshälfte des anderen an sich zu verlangen.