BGH vom 27.04.1977
IV ZR 143/76
Normen:
BGB § 1372 ;
Fundstellen:
BGHZ 68, 299
LSK-FamR/Hülsmann, § 1372 BGB LS 56

Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden Hausgrundstücks

BGH, vom 27.04.1977 - Aktenzeichen IV ZR 143/76

DRsp Nr. 1994/5382

Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden Hausgrundstücks

Haben Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, an einem Grundstück je zur Hälfte Miteigentum erworben, so kann in besonderen Fällen nach Scheidung der Ehe die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft unzulässig und einer der Ehegatten berechtigt sein, die Übereignung der Grundstückshälfte des anderen an sich zu verlangen.

Normenkette:

BGB § 1372 ;

Hinweise:

Zur Aufteilung des Verteilungserlöses siehe BGH, FamRZ 1990, 975.

Zur Aufteilung des Verteilungserlöses siehe BGH, FamRZ 1990, 975. Zum anteiligen Befreiungsanspruch siehe BGH, NJW 1992, 114.

Fundstellen
BGHZ 68, 299
LSK-FamR/Hülsmann, § 1372 BGB LS 56