Der Antrag des Berufungsklägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz wird zurückgewiesen.
I.) Die Parteien waren miteinander verheiratet. Die Ehe haben sie am ...1984 geschlossen. Mit notariellem Vertrag vom 18.4.1984 haben sie für sich die Gütergemeinschaft vereinbart. Seit Mai 1998 leben sie voneinander getrennt. Die Ehescheidung ist seit dem 10.5.2001 rechtskräftig.
Der Kläger begehrt die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft und verlangt die Auszahlung von 166.730,80 €, wobei er seinen Berechnungen einen Auseinandersetzungsplan zu Grunde gelegt hat.
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