Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mainz vom 23.06.2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass begleiteter Umgang bis einschließlich August 2017 nach § 1684 Abs. 4 Satz 3 BGB angeordnet wird.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Beschwerdewert: 3.000,00 €.
I.
Der Antragsteller streitet zuletzt um unbegleiteten Umgang mit seinem zurzeit 8-jährigen Sohn ab Frühjahr 2017.
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