Die angefochtene Entscheidung wird mit ihrem Beschlusstenor teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Kindesvater hat das Recht und die Pflicht, zu folgenden Zeiten Umgang mit seiner Tochter A, geb. am XX.XX.2019, zu haben:
- jeweils mittwochs in der Zeit von 16.00 - 17.30 Uhr, beginnend mit Mittwoch, dem 27. Juli 2022.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|