I. Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst.
1. Der Senatsbeschluss vom 23. September 2008 wird für die Zeit ab 1. Januar 2010 dahin abgeändert, dass der Vater das Recht hat, mit dem Kind S..., geboren am .... November 2007, wie folgt zusammen zu sein:
a) an jedem zweiten Wochenende (gerade Kalenderwochen) von Freitag, 15:00 Uhr, bis Sonntag, 17:45 Uhr,
b) alle 14 Tage in den ungeraden Kalenderwochen mittwochs von 6:45 Uhr bis 17:45 Uhr,
c) an den Zweitfeiertagen von Ostern, Pfingsten und Weihnachten sowie am Neujahrstag jeweils in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:45 Uhr,
d) während zweier Wochen der Sommerferien des Landes Berlin, beginnend mit dem fünften Samstag der Ferien, 9:00 Uhr, bis zum siebten Sonntag der Ferien, 15:00 Uhr,
e) während einer Woche der Winterferien des Landes Berlin, beginnend mit dem ersten Montag der Ferien, 9:00 Uhr, bis zum darauf folgenden Sonntag, 15:00 Uhr.
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