1. Auf die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürtingen vom 22.01.2024 in Ziffer 1 der Entscheidungsformel nach Absatz 2 durch Einfügung folgender weiterer Absätze
abgeändert:
Ein Ausgleich des Anrechts der Antragsgegnerin auf Zusatzleistungen aus einer Höherversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund findet nicht statt.
Ein Ausgleich des auf Entgeltpunkte wegen langjähriger Versicherung lautenden Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund findet nicht statt.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils selbst.
3. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
I.
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