LG Düsseldorf, vom 19.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 211/01
Ausgleich ehebedingter Zuwendungen bei Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2002 - Aktenzeichen 9 U 263/01
DRsp Nr. 2004/8842
Ausgleich ehebedingter Zuwendungen bei Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs
»Steht der Durchsetzbarkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs die Einrede der Verjährung entgegen, so folgt daraus nicht automatisch ein Anspruch auf Ausgleich von ehebedingten Zuwendungen im Wege der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und zwar selbst dann nicht, wenn der Zuwendung ein erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erkannter Ehebruch vorausgegangen ist.«