I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Waiblingen - Familiengericht - vom 31.01.2008 (
II. Zur Entscheidung über den Antrag der Antragstellerin auf Ausgleich im Wege des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs wird das Verfahren an das Amtsgericht Waiblingen- Familiengericht- zurückverwiesen.
III. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 2.000,-- €
I.
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