Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 4. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 17. Januar 2013 wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass zusätzlich der Anspruch der Antragstellerin gegen die D. bank auf Rückgewähr des dieser zur Sicherung der Ansprüche aus dem Darlehensvertrag Nr. vom 8. Juni 2005 eingeräumten Bezugsrechts an der bei der Beteiligten zu 1 bestehenden Lebensversicherung Nr. auf beide Ehegatten als Mitgläubiger übertragen wird.
Beschwerdewert: 1.800 €
I.
Die Beteiligten streiten über den Ausgleich eines als Sicherheit abgetretenen Anrechts im Versorgungsausgleich.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|