Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsstellerin wird der Beschluss des 15. Zivilsenats Familiensenat des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. September 2012 aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 1.000 €
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