AG Coburg, vom 20.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 758/14
OLG Bamberg, vom 03.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 UF 117/15
Ausgleich eines Anrechts der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Verweis des Ausgleichs in den Wertausgleich nach der Scheidung; Beruhen des Anrechts auf einer unter Verstoß gegen Verfassungsrecht ermittelten und daher unverbindlichen Startgutschrift für rentenferne Versicherte; Umwandlung der ehezeitlich erworbenen Versorgungspunkte auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleichspflichtigen in einen versicherungsmathematischen Barwert; Zurückrechnung der Hälfte dieses Barwerts auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleichsberechtigten wieder in Versorgungspunkte
BGH, Beschluss vom 22.03.2017 - Aktenzeichen XII ZB 626/15
DRsp Nr. 2017/5146
Ausgleich eines Anrechts der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Verweis des Ausgleichs in den Wertausgleich nach der Scheidung; Beruhen des Anrechts auf einer unter Verstoß gegen Verfassungsrecht ermittelten und daher unverbindlichen Startgutschrift für rentenferne Versicherte; Umwandlung der ehezeitlich erworbenen Versorgungspunkte auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleichspflichtigen in einen versicherungsmathematischen Barwert; Zurückrechnung der Hälfte dieses Barwerts auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleichsberechtigten wieder in Versorgungspunkte
Der Ausgleich eines Anrechts der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes kann nicht deshalb wegen fehlender Ausgleichsreife nach § 19 Abs. 2 Nr. 1VersAusglG in den Wertausgleich nach der Scheidung verwiesen werden, weil dieses Anrecht auf einer unter Verstoß gegen Verfassungsrecht ermittelten und daher unverbindlichen Startgutschrift für rentenferne Versicherte beruht.
Tenor
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