Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mettmann vom 05.05.2020 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 13.05.2020 wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
III.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV.Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.038,00 €.
I.
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