I. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 06. Dezember 2021 - Az.
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Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg (Versicherungsnummer ...) findet nicht statt.
Ein Ausgleich des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg (Versicherungsnummer ...) findet nicht statt.
Im Übrigen bleibt es bei den vom Amtsgericht getroffenen Regelungen zum Versorgungsausgleich (Ziffer 1. und Ziff. 2. Absätze 1, 3, 5 und 6 des Tenors).
II. Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III. Der Beschwerdewert wird auf 2.640 € festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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