Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 03.05.2018 wird der auf den 29.03.2018 datierte und am 04.04.2018 auf die dortige Geschäftsstelle gelangte Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bad Homburg vor der Höhe, Az.
Dem Antragsgegner wird geboten,
a) an die Antragstellerin im Voraus
ab 01.08.2015 mtl. € 261,35,
ab 01.03.2016 mtl. € 261,80,
ab 01.06.2016 mtl. € 261,91,
ab 01.07.2016 mtl. € 257,27,
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