OLG Nürnberg - Urteil vom 14.12.1999
1 U 4025/98
Normen:
BGB §§ 242 705 ;
Vorinstanzen:
LG Amberg, vom 19.10.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 1156/96

Ausgleich von Vermögenszuwächsen unter Ehegatten bei Scheidung der Ehe und Gütergemeinschaft

OLG Nürnberg, Urteil vom 14.12.1999 - Aktenzeichen 1 U 4025/98

DRsp Nr. 2001/7546

Ausgleich von Vermögenszuwächsen unter Ehegatten bei Scheidung der Ehe und Gütergemeinschaft

Haben Ehegatten während der Ehe durch beiderseitige, gleichgeordnete Leistungen den Erwerb von Immobilien ermöglicht, die teilweise zur Vermietung bestimmt waren, so verfolgten sie gemeinsam einen Zweck, der über die bloße Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausging. Vielmehr ergibt die Gesamtschau ihres Verhaltens und ihrer Zielvorstellungen die konkludente Vereinbarung einer Ehegattengesellschaft. Mit Auflösung dieser Gesellschaft durch die Trennung der Eheleute entsteht ein schuldrechtlicher Anspruch auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens, wenn bei Gütergemeinschaft einer der Ehegatten - formal - mehr zu Eigentum erworben hat, als der andere.

Normenkette:

BGB §§ 242 705 ;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt von der Beklagten, seiner geschiedenen Ehefrau, einen Vermögensausgleich nach gescheiterter Ehe. Die Parteien heirateten am 16.5.1980. Am 23.4.1986 wurde als einziges gemeinsames Kind die Tochter geboren.

Der Kläger hat zudem zwei Kinder aus einer früheren Ehe.