I.
Die Parteien, aus deren im Dezember 1971 geschlossener Ehe die Kinder M, geboren am - 1972, und C, geboren am - 1986, hervorgegangen sind, leben - nach vorausgegangener Trennung in der vormals ehelichen Wohnung - seit 1. Oktober 1998 auch räumlich getrennt.
Bei der Kreissparkasse - existiert ein Sparkonto lautend auf R. und Frau I, Konto-Nr., das zum 1. April 1998 ein Guthaben von 15.481,52 DM aufwies. Von diesem hat der Beklagte am 6., 16. und 29. April 1998 einen Betrag von insgesamt 15.450 DM abgehoben.
Zweitinstanzlich streiten die Parteien, ob der Klägerin gegen den Beklagten ein Anspruch in Höhe des hälftigen vom Beklagten abgehobenen Betrages, mithin 7.725 DM zusteht.
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