OLG Braunschweig - Urteil vom 21.02.2000
7 U 150/99
Normen:
BGB § 547 § 547a § 946 § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Braunschweig 2000, 200
Vorinstanzen:
LG Göttingen, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 169/99

Ausgleichsansprüche für Verwendungen eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in eine von den Eltern des anderen Partners gemietete Wohnung

OLG Braunschweig, Urteil vom 21.02.2000 - Aktenzeichen 7 U 150/99

DRsp Nr. 2004/14745

Ausgleichsansprüche für Verwendungen eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in eine von den Eltern des anderen Partners gemietete Wohnung

1. Werden Materialien in der Weise eingebaut, dass sie in dem Gebäude aufgehen, so handelt es sich nicht um Einrichtungen i.S. von § 547a BGB. 2. Ein Verwendungsersatzanspruch wegen Renovierungsarbeiten in einer Wohnung ist in der Regel nicht gegeben.

Normenkette:

BGB § 547 § 547a § 946 § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 ;
Vorinstanz: LG Göttingen, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 169/99
Fundstellen
OLGReport-Braunschweig 2000, 200