Ausgleichsansprüche für Verwendungen eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in eine von den Eltern des anderen Partners gemietete Wohnung
OLG Braunschweig, Urteil vom 21.02.2000 - Aktenzeichen 7 U 150/99
DRsp Nr. 2004/14745
Ausgleichsansprüche für Verwendungen eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in eine von den Eltern des anderen Partners gemietete Wohnung
1. Werden Materialien in der Weise eingebaut, dass sie in dem Gebäude aufgehen, so handelt es sich nicht um Einrichtungen i.S. von § 547aBGB.2. Ein Verwendungsersatzanspruch wegen Renovierungsarbeiten in einer Wohnung ist in der Regel nicht gegeben.