OLG Thüringen - Beschluss vom 23.04.2009
4 W 117/08
Normen:
BGB § 387;
Vorinstanzen:
LG Gera, vom 13.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 1617/07

Ausgleichsansprüche unter den Eltern eines minderjährigen Kindes wegen alleiniger Leistung von Unterhalt

OLG Thüringen, Beschluss vom 23.04.2009 - Aktenzeichen 4 W 117/08

DRsp Nr. 2009/13673

Ausgleichsansprüche unter den Eltern eines minderjährigen Kindes wegen alleiniger Leistung von Unterhalt

1. Bei der Rechtsfigur des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs kann ein Elternteil, der (bisher) ein eheliches Kind allein unterhalten hat, von dem ebenfalls unterhaltspflichtigen anderen Elternteil Ausgleich für die Vergangenheit verlangen.. Es handelt sich hierbei um einen eigenen Anspruch des Elternteils, der das (gemeinsame) eheliche Kind bisher allein unterhalten hat. 2. Ein solcher (eigener) Anspruch scheidet nicht deswegen aus, weil bereits ein Titel über den Unterhaltsanspruch des Kindes besteht. Auch ist die Aufrechnung mit einer familienrechtlichen Forderung im Zivilrechtsweg zulässig.

Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Gera - Einzelrichterin - vom 13.01.2009, 6 O 1617/07, aufgehoben, soweit die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Höhe von € 1.115,00 versagt worden ist. In diesem Umfang wird die Sache zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 387;

Gründe:

Die nach §§ 127 Absatz 2 und 3, 567 und 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat insoweit Erfolg, als der angefochtene Beschluss aufzuheben und die Sache in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang an das Landgericht zur erneuten Entscheidung zurückzuverweisen ist.