Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Gera - Einzelrichterin - vom 13.01.2009, 6 O 1617/07, aufgehoben, soweit die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Höhe von € 1.115,00 versagt worden ist. In diesem Umfang wird die Sache zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|