OLG Brandenburg - Beschluss vom 10.12.2014
10 WF 63/14
Normen:
BGB § 705;
Vorinstanzen:
AG Bernau, vom 12.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 1109/13

Ausgleichsansprüche unter Ehegatten, die vor der Eheschließung in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen gelebt haben aufgrund Mitarbeit der Ehefrau im Unternehmen des Ehemanns

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2014 - Aktenzeichen 10 WF 63/14

DRsp Nr. 2016/9365

Ausgleichsansprüche unter Ehegatten, die vor der Eheschließung in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen gelebt haben aufgrund Mitarbeit der Ehefrau im Unternehmen des Ehemanns

Zu Ausgleichsansprüchen aus BGB -Innengesellschaft während langer Zeit des Zusammenlebens in nichtehelicher Lebensgemeinschaft und anschließend kurzzeitiger Ehe bei arbeitsvertraglicher Beziehung für die überwiegende Zeit des Zusammenlebens.

Hat die Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und spätere Ehefrau im Unternehmen des Partners und späteren Ehemanns in der Weise mitgearbeitet, dass sie Büroarbeiten verrichtet hat, so kann von einer Innengesellschaft nicht ausgegangen werden.

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 705;

Gründe:

Die gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Amtsgericht der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für den Hauptantrag versagt. Denn die von ihr beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet insoweit keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO.

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