Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Nach der Heirat im Jahre 1973 haben sie im Jahre 1978 den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen und für ihre Ehe Gütertrennung vereinbart. Die Änderung des Güterstandes wurde am 15.2.1978 in das Güterrechtsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Durch das Urteil des Familiengerichts O vom 22.11.1994 - 40 F 108/93 - wurde die Ehe der Parteien geschieden, nachdem die Parteien nach der Darstellung der Klägerin seit Oktober 1992 (Bl. 29 GA), nach der Darstellung des Beklagten seit Dezember 1992 (Bl. 11 GA) endgültig getrennt gelebt hatten.
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