Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin der Beschluss des 11. Zivilsenats - 3. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juni 2012 aufgehoben.
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Alzey vom 18. Oktober 2011 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 30. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittel werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Beschwerdewert: 1.000 €
I.
Die Beteiligten streiten um die Einbeziehung eines durch Hofübernahmevertrag begründeten Rentenanspruchs in den Versorgungsausgleich.
Auf den am 6. Dezember 2008 zugestellten Antrag hat das Familiengericht die am 16. November 1982 geschlossene Ehe der Antraggegnerin (Ehefrau) und des Antragstellers (Ehemann) unter Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich rechtskräftig geschieden.
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