Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Schlussbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold vom 26.01.2024 abgeändert. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.000,00 € festgesetzt.
Die Beteiligten waren vom 30.05.1997 bis zum 08.03.2022 miteinander verheiratet.
Mit anwaltlichem Schreiben vom 11.04.2022 ließ die Antragsteilerin den Antragsgegner auffordern, zur Prüfung etwaiger nachehelicher Unterhaltsansprüche Auskunft über seine gesamten Auskünfte zu erteilen. Wegen der Einzelheiten der Auskunftsaufforderung wird auf das Schreiben vom 11.04.2024 (Bl. 5 f. GA) Bezug genommen. Eine Reaktion auf das Schreiben erfolgte nicht.
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