Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Beschwerde des Antragstellers gegen den Teilbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 26.10.2017 –
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, zu dem Hinweis des Senats innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang Stellung zu nehmen.
I.
Die Beteiligten streiten im Zugewinnausgleichsverfahren über Auskunfts- und Belegpflichten der Antragsgegnerin.
Die am 29.8.1963 geschlossene Ehe der Beteiligten ist auf den dem Antragsteller im Verfahren
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