OLG Brandenburg - Beschluss vom 15.12.2025
13 UF 4/25
Normen:
BGB § 1605 Abs. 1; BGB § 1605 Abs. 2; ZPO § 323;
Vorinstanzen:
AG Nauen, vom 03.12.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 94/24

Auskunftsanspruch auf Auskunft durch Vorlage einer schriftlichen, systematischen Aufstellung über sein gesamtes Einkommen aus sämtlichen Einkommensquellen; Auskunft über das Erwerbseinkommen und Renten sowie Sozialleistungen; Zur Wesentlichkeit der Einkommensteigerung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.12.2025 - Aktenzeichen 13 UF 4/25

DRsp Nr. 2026/798

Auskunftsanspruch auf Auskunft durch Vorlage einer schriftlichen, systematischen Aufstellung über sein gesamtes Einkommen aus sämtlichen Einkommensquellen; Auskunft über das Erwerbseinkommen und Renten sowie Sozialleistungen; Zur Wesentlichkeit der Einkommensteigerung

Ein Unterhaltsberechtigter kann vor dem Ablauf der zweijährigen Sperrfrist nach dem § 1605 Abs. 2 BGB erneut Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen verlangen, wenn er glaubhaft macht, dass das Einkommen wesentlich gestiegen ist. Dazu genügt es, wenn eine atypische Einkommensentwicklung behauptet wird.

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 03.12.2024 abgeändert:

1.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft zu erteilen durch Vorlage einer schriftlichen, systematischen Aufstellung über sein gesamtes Einkommen aus sämtlichen Einkommensquellen.

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