OLG Köln - Urteil vom 17.12.1997
27 UF 62/97
Normen:
EGBGB Art. 14, 15 ; türk. ZGB Art. 186, 170 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1998, 155
FamRZ 1999, 298
JuS 1998, 955
NJW-RR 1998, 865
NJWE-FER 1998, 172
OLGReport-Köln 1998, 83

Auskunftsanspruch bzw. Anspruch auf Rechnungslegung der Ehefrau nach türkischem Recht

OLG Köln, Urteil vom 17.12.1997 - Aktenzeichen 27 UF 62/97

DRsp Nr. 1998/4482

Auskunftsanspruch bzw. Anspruch auf Rechnungslegung der Ehefrau nach türkischem Recht

»1. Nach türkischem Recht kann die Ehefrau nach Beendigung der Ehe von ihrem Ehemann Rechenschaft über die Verwaltung ihrer ihm übertragener Güter verlangen.2. Unabhängig davon stünde ihr ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der Verwaltung ihres Vermögens selbst dann zu, wenn die maßgeblichen türkischen Gesetze einen derartigen Anspruch nicht vorsehen würden.«

Normenkette:

EGBGB Art. 14, 15 ; türk. ZGB Art. 186, 170 ;

Gründe:

Die Berufung ist zulässig. In der Sache hat sie, soweit nach der teilweisen Klagerücknahme noch eine Entscheidung zu treffen ist, überwiegend Erfolg.

Der Beklagte ist der Klägerin verpflichtet, über die Verwendung der von ihr erhaltenen Geldbeträge von insgesamt 42.200,00 DM Rechnung zu legen.