Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 33. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 10. August 2015 wird auf Kosten der Antragsgegnerin verworfen.
Wert: bis 600 €
I.
Die Antragsgegnerin begehrt von ihrem getrennt lebenden Ehemann, dem Antragsteller, im Rahmen des im Scheidungsverbund anhängigen Zugewinnausgleichsverfahrens Auskunft über den Bestand seines Endvermögens.
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