BGH - Beschluss vom 23.02.2022
XII ZB 38/21
Normen:
BGB § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -2 und S. 2;
Fundstellen:
DStR 2022, 788
FamRB 2022, 210
FamRZ 2022, 684
FuR 2022, 329
MDR 2022, 570
NJW 2022, 1255
Vorinstanzen:
AG München, vom 05.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 518 F 11932/18
OLG München, vom 14.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 26 UF 358/20

Auskunftserteilung als Anspruch eines Ehegatten über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung und über das für die Berechnung des Anfangsvermögens und Endvermögens maßgebliche Vermögen im Zugewinnausgleichsverfahren; Auswirkung der Unternehmensbeteiligung für die Bewertung im Zugewinnausgleich (hier: Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern)

BGH, Beschluss vom 23.02.2022 - Aktenzeichen XII ZB 38/21

DRsp Nr. 2022/4727

Auskunftserteilung als Anspruch eines Ehegatten über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung und über das für die Berechnung des Anfangsvermögens und Endvermögens maßgebliche Vermögen im Zugewinnausgleichsverfahren; Auswirkung der Unternehmensbeteiligung für die Bewertung im Zugewinnausgleich (hier: Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern)

Zur Auskunft und Belegvorlage im Zugewinnausgleichsverfahren bei Beteiligung des auskunftspflichtigen Ehegatten an einer Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 26. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 14. Januar 2021 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -2 und S. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren um Auskunftserteilung in der Folgesache Güterrecht.

Die seit 1999 verheirateten Beteiligten trennten sich am 6. Januar 2018. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) wurde dem Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) am 5. Januar 2019 zugestellt.