Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 26. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 14. Januar 2021 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren um Auskunftserteilung in der Folgesache Güterrecht.
Die seit 1999 verheirateten Beteiligten trennten sich am 6. Januar 2018. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) wurde dem Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) am 5. Januar 2019 zugestellt.
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