Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 16.06.2022 verkündeten Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Potsdam -
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf bis zu 400,- € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner im Wege eines Stufenantrages auf Auskunft hinsichtlich eines möglichen Zugewinnausgleichsanspruchs in Anspruch.
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