VG Darmstadt, vom 01.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 G 2792/02
Ausländer- und Auslieferungsrecht, Abschiebung eines wegen Heroinhandels ausgewiesenen Familienvaters - Abschiebung, Ausweisung, Duldung, Ehe und Familie, Ist-Ausweisung, Privat- und Familienleben
VGH Hessen, Beschluss vom 13.10.2003 - Aktenzeichen 12 TG 2390/03
DRsp Nr. 2006/28677
Ausländer- und Auslieferungsrecht, Abschiebung eines wegen Heroinhandels ausgewiesenen Familienvaters - Abschiebung, Ausweisung, Duldung, Ehe und Familie, Ist-Ausweisung, Privat- und Familienleben
»1. Der Regelungen des deutschen Ausländerrechts über Zuzug, Aufenthalt und Ausweisung von Familienangehörigen entsprechen den Anforderungen des Art. 6 Abs. 1GG und des Art. 8EMRK.2. Können familiäre Belange nach diesem System nicht berücksichtigt werden, z. B. bei einer Ist-Ausweisung, kommt zum Schutz von Ehe und Familie die Erteilung einer Duldung oder einer Aufenthaltsbefugnis in Betracht.3. In diesem Fall ist die Vereinbarkeit der Ausweisungsfolgen mit Art. 6GG und Art. 8EMRK im Verfahren um die Abschiebung zu prüfen.«