Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Februar 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu ihrem in Deutschland lebenden Ehemann.
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