BVerwG - Urteil vom 09.06.2009
1 C 11.08
Normen:
AufenthG § 7 Abs. 2; AufenthG § 25 Abs. 1; AufenthG § 25 Abs. 2; AufenthG § 28 Abs. 3; AufenthG § 31 Abs. 2; AufenthG § 59; AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 13 Abs. 1; 32003L0086;
Fundstellen:
BVerwGE 134, 124
DVBl 2009, 1323
DÖV 2009, 963
FamRZ 2009, 1749
NVwZ 2009, 1432
ZAR 2009, 349
Vorinstanzen:
VGH Baden-Württemberg, vom 28.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 13 S 136/08
VG Stuttgart, vom 11.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 3853/07

Ausländerrecht: Rechtmäßigkeit der Verkürzung einer zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilten Aufenthaltserlaubnis im Falle eines zu einem anderen Zweck bestehenden Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis; Besondere Härte in Gestalt einer erheblichen Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange wegen der aus Auflösung einer ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung; Eigenständiges Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach Scheitern der Ehe unter Berücksichtigung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote sowie im Falle einer Verfolgung aus religiösen Gründen; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen einer flüchtlingsrechtlich oder asylrechtlich relevanten Verfolgung im Herkunftsland (hier: Ägypten); Voraussetzungen für eine Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Fällen der nachträglichen Verkürzung der Gültigkeitsdauer einer bereits erteilten Aufenthaltserlaubnis

BVerwG, Urteil vom 09.06.2009 - Aktenzeichen 1 C 11.08

DRsp Nr. 2009/21420

Ausländerrecht: Rechtmäßigkeit der Verkürzung einer zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilten Aufenthaltserlaubnis im Falle eines zu einem anderen Zweck bestehenden Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis; Besondere Härte in Gestalt einer erheblichen Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange wegen der aus Auflösung einer ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung; Eigenständiges Aufenthaltsrecht eines Ehegatten nach Scheitern der Ehe unter Berücksichtigung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote sowie im Falle einer Verfolgung aus religiösen Gründen; Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen einer flüchtlingsrechtlich oder asylrechtlich relevanten Verfolgung im Herkunftsland (hier: Ägypten); Voraussetzungen für eine Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Fällen der nachträglichen Verkürzung der Gültigkeitsdauer einer bereits erteilten Aufenthaltserlaubnis

1. Der Verkürzung der Geltungsdauer einer zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilten Aufenthaltserlaubnis steht es nicht entgegen, dass ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck besteht. In diesem Fall ist zugleich mit der Verkürzungsverfügung über die Erteilung der anderen Aufenthaltserlaubnis zu entscheiden.