BAG - Urteil vom 26.10.2006
6 AZR 307/06
Normen:
BAT-KF § 26 Abs. 1 § 29 Abschn. A § 29 Abschn. B Abs. 1, 2, 9 ; LPartG § 1 ; BGB § 611 § 1310 § 138 Abs. 1 ; EGBGB Art. 6 ; GG Art. 3 Abs. 1, 3 Art. 6 Abs. 1 Art. 9 Abs. 3 Art. 140 ; WRV Art. 137 Abs. 3 ; BBesG § 40 ; Kirchenbeamtenbesoldungs- und Versorgungsordnung § 4 § 1 Abs. 1 S. 1 ; EG Art. 141 Art. 253 Art. 10 Art. 151 Abs. 4 ; EUV Art. 6 Abs. 3 ; Richtlinie 75/117/EWG des Rates (vom 10. Februar 1975) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (ABl. L 45 S. 19); Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303/16, vom 27. November 2000) Art. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 lit. c ; Internationaler Pakt (vom 19. Dezember 1966) über bürgerliche und politische Rechte Art. 26 ;
Fundstellen:
AP Nr. 49 zu § 611 BGB Kirchendienst
AuR 2007, 183
BAGE 120, 55
BB 2007, 947
MDR 2007, 846
NZA 2007, 1179
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf - 13 (7) Sa 298/05 - 19.1.2006, vom - Vorinstanzaktenzeichen
ArbG Essen - 7 Ca 5385/04 - 11.2.2005, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Auslegung des BAT-KF - Ortszuschlag nach BAT-KF für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Diakonischen Einrichtung der evangelischen Kirche

BAG, Urteil vom 26.10.2006 - Aktenzeichen 6 AZR 307/06

DRsp Nr. 2007/6560

Auslegung des BAT-KF - Ortszuschlag nach BAT-KF für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Diakonischen Einrichtung der evangelischen Kirche

»Enthält eine kirchliche Vergütungsregelung (hier: BAT-KF) hinsichtlich eines an den Familienstand anknüpfenden Vergütungsbestandteils (Ortszuschlag) für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Regelungslücke, kann diese von den staatlichen Arbeitsgerichten nicht durch Gleichstellung der Lebenspartner mit Verheirateten geschlossen werden, solange nicht feststeht, dass ein solcher Lückenschluss mit dem Selbstverständnis der beteiligten Kirchen im Einklang steht.«

Orientierungssätze: 1. Nach § 26 Abs. 1 BAT-KF besteht die Vergütung des Angestellten einer Einrichtung, die zum Diakonischen Werk der evangelischen Kirche gehört, aus der Grundvergütung und dem Ortszuschlag, dessen Höhe sich nach der Stufe richtet, die den Familienverhältnissen des Angestellten entspricht (§ 29 Abschn. B BAT-KF). Den mit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) am 1. August 2001 eingeführten Familienstand der Lebenspartnerschaft erfasst die tarifliche Regelung nicht. Sie ist lückenhaft geworden.