BGH - Urteil vom 05.11.1996
XI ZR 274/95
Normen:
AGBG § 5 ; BGB § 138 Abs. 1, § 607 ;
Fundstellen:
BB 1997, 65
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Darlehen 14
BGHR BGB § 607 Abs. 1 Existenzgründungsdarlehen 1
BGHZ 134, 42
DB 1997, 157
DRsp I(111)232a
FamRZ 1997, 414
KTS 1997, 124
MDR 1997, 251
NJW 1997, 257
NJWE-FER 1997, 49
WM 1996, 2325
ZIP 1996, 2157
Vorinstanzen:
OLG München,
LG München,

Auslegung einer Darlehensrückzahlungsklausel in einem Existenzgründungsdarlehen; Mithaftung des Ehegatten

BGH, Urteil vom 05.11.1996 - Aktenzeichen XI ZR 274/95

DRsp Nr. 1997/165

Auslegung einer Darlehensrückzahlungsklausel in einem Existenzgründungsdarlehen; Mithaftung des Ehegatten

»a) Die in einem öffentlich geförderten Darlehensvertrag (sog. Existenzgründungsdarlehen) enthaltene AGB-Klausel, nach der die Geltendmachung des Darlehensrückzahlungsanspruches ausgeschlossen ist, soweit und solange sie zu einer vom Darlehensnehmer nicht verschuldeten Existenzgefährdung führen würde, ist so auszulegen, daß die Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs bei einer Gefährdung der Existenz des Darlehensnehmers und nicht nur bei einer solchen des geförderten Unternehmens ausgeschlossen ist. b) Auch im Bereich öffentlich geförderter Darlehen ist die Prüfung, ob die Begründung der Mithaftung des Ehegatten nach § 138 Abs. 1 BGB wirksam ist, aufgrund einer Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalles vorzunehmen.«

Normenkette:

AGBG § 5 ; BGB § 138 Abs. 1, § 607 ;

Tatbestand:

Die klagende Bank nimmt in Prozeßstandschaft für die Bundesrepublik Deutschland den Beklagten zu 1) und seine Ehefrau, die Beklagte zu 2), als Gesamtschuldner aus einem Darlehen in Anspruch.