Die Parteien sind Nachkommen der am 5. April 1997 in W.... verstorbenen Erblasserin E...................... Die Erblasserin war in zweiter Ehe verheiratet mit dem am 2. Februar 1979 vorverstorbenen H.................. Der Beklagte ist der Sohn der Erblasserin aus dieser zweiten Ehe, die Klägerinnen sind ihre Töchter aus ihrer ersten Ehe.
Am 12. März 1977 hatte die Erblasserin mit ihrem zweiten Ehemann ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament errichtet.
Das Testament wurde am 16. Februar 1979 nach dem Tode des H................. sowie nochmals am 6. Mai 1997 eröffnet.
Die Erblasserin befand sich krankheitsbedingt seit dem 15. Oktober 1993 in einem Pflegeheim. Durch Beschluss vom 16. März 1994 hatte das Amtsgericht W.... für die Erblasserin die Betreuung angeordnet und den Beklagten als Betreuer bestellt. Der Beklagte hat die Betreuung bis zum Tode der Erblasserin geführt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|