Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Gegen den Vater wird ein Ordnungsgeld von 500 € und ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für jeweils 100 € ein Tag Ordnungshaft festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens erster und zweiter Instanz werden dem Vater zu 5/6 und der Mutter zu 1/6 auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf zwischen 501 € und 1.000 € festgesetzt.
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