Die Klägerin verlangt die Auflassung eines Grundstücksanteils an einem sonst ihr gehörenden Grundstück. Dieser Anteil gehörte der am 12. Februar 1989 verstorbenen Tante der Klägerin (im folgenden: Erblasserin). Sie ist von einem Neffen allein beerbt worden, dem früheren Beklagten, der im Laufe des Revisionsverfahrens gestorben ist. Die jetzigen Beklagten sind dessen Erben.
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