OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.01.2012
I-3 Wx 231/11
Normen:
BGB § 2201; BGB § 2225; BGB § 2227; BGB § 2231; BGB § 2247; BGB § 2276;
Fundstellen:
NotBZ 2012, 302
ErbR 2012, 224
NJW-RR 2012, 1097
FamRZ 2012, 1758

Auslegung eines Erbvertrages hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers und des Zeitpunkts der Beendigung der Testamentsvollstreckung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2012 - Aktenzeichen I-3 Wx 231/11

DRsp Nr. 2015/21251

Auslegung eines Erbvertrages hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers und des Zeitpunkts der Beendigung der Testamentsvollstreckung

1. Die Bestimmung im Erbvertrag, dass die (auf die Verwaltung des Geschäftsanteils an einer GmbH und des Kommanditanteils an einer KG beschränkte) Testamentsvollstreckung mit dem Tode des Testamentsvollstreckers enden soll, kann dahin verstanden werden, dass dessen Tod allein den Zeitpunkt für den Fortfall des Anlasses der Testamentsvollstreckung kennzeichnen oder personenbezogen gemeint sein soll.