I. Der am 27.10.1990 im Alter von 81 Jahren verstorbene Erblasser war verwitwet. Er hinterläßt eine Tochter (Beteiligte zu 1). Mit der Beteiligten zu 2 hatte er seit 1974 in nichtehelicher Gemeinschaft zusammengelebt. Zum Nachlaß gehören zwei Eigentumswohnungen sowie Bankguthaben und Wertpapiere im Gesamtwert von rund 360.000 DM.
In einem am 16./23.12.1972 vom Erblasser eigenhändig geschriebenen und unterzeichneten, von seiner vorverstorbenen Ehefrau mitunterzeichneten gemeinschaftlichen Testament haben die Ehegatten folgendes bestimmt:
1.) Wir Eheleute: ... bekunden nachstehend unsere letztwillige Verfügung über unser Vermögen wie folgt.
2.) Wir setzen uns gegenseitig, der Zuerstversterbende den Überlebenden zum alleinigen Erben ein. Wir nehmen diese Erbeinsetzung hiermit gegenseitig an. Diese gegenseitige Erbeinsetzung erfolgt insbesondere deshalb, weil wir seit Jahrzehnten in allen Schicksalslagen zusammen unser Vermögen erarbeitet haben.
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