OLG Düsseldorf - Urteil vom 04.02.2000
7 U 23/96
Normen:
BGbB § 2247 § 2255 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2000, 240
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 233/94

Auslegung eines Testaments - Einsetzung des Bruders als Erben; Widerruf; mangelnde Lesefähigkeit des Erblassers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2000 - Aktenzeichen 7 U 23/96

DRsp Nr. 2000/3007

Auslegung eines Testaments - Einsetzung des Bruders als Erben; Widerruf; mangelnde Lesefähigkeit des Erblassers

»1. Zur Auslegung des Satzes in einem Testament:"Ich setze meinen Bruder zu meinem Erben zur Hälfte meines gesamten Nachlasses ohne Grundbuch ein."2. Widerrufen kann der Erblasser ein Testament dadurch, daß er seinen Willen, die frühere letztwillige Verfügung außer Kraft zu setzen, in einem späteren Testament zum Ausdruck bringt.Das Gesetz verlangt hier keinen ausdrücklich erklärten Widerruf; vielmehr genügt es, wenn die Widerrufsabsicht dem Testament im Wege der Auslegung entnommen werden kann. Dabei sind nach den allgemeinen Grundsätzen der Testamentsauslegung auch diejenigen Umstände außerhalb des Testaments mit heranzuziehen, die zur Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers von Bedeutung sein können.3. Hat ein Erblasser sein Testament eigenhändig geschrieben, steht jedoch nicht sicher fest, ob er zu dieser Zeit noch "Geschriebenes zu lesen vermochte" und kann auch die Beweiserhebung darüber keine Klarheit bringen, ist vom Regelfall auszugehen, daß er lesen konnte.«

Normenkette:

BGbB § 2247 § 2255 ;

Tatbestand: