KG - Beschluß vom 16.02.1993
1 W 6261/91
Normen:
BGB § 2270 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(174)274Nr. 10
OLGZ 1993, 398

Auslegung eines Testaments

KG, Beschluß vom 16.02.1993 - Aktenzeichen 1 W 6261/91

DRsp Nr. 1994/1805

Auslegung eines Testaments

Allein aus der Erwägung, zwischen dem Schlußerben und dem vorverstorbenen Ehegatten hätte eine dem verwandtschaftlichen Verhältnis zwischen dem überlebenden Ehegatten und dem Schlußerben entsprechende Beziehung bestanden, kann nicht die Wechselbezüglichkeit der Schlußerbeneinsetzung seitens des überlebenden Ehegatten zu seiner Erbeneinsetzung seitens des vorverstorbenen Ehegatten nach der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB hergeleitet werden. Ein »Nahestehen« muß auf die Personen beschränkt bleiben, zu denen der vorverstorbene Ehegatte über ein spannungsfreies und ungetrübtes Miteinander hinaus konkrete, besonders gute, enge persönliche und innere Beziehungen hat.

Normenkette:

BGB § 2270 Abs. 2 ;

Hinweise: