I. Die am 1.6.1995 im Alter von 84 Jahren verstorbene Erblasserin war geschieden und kinderlos. Die Beteiligten zu 2 bis 6 sind Kinder ihrer beiden vorverstorbenen Brüder. Sie kommen als gesetzliche Erben in Betracht. Laut Melderegister war die Erblasserin evangelischen Bekenntnisses.
|
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|