Auslegung eines Testaments als Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen
BGH, Urteil vom 16.10.1996 - Aktenzeichen IV ZR 349/95
DRsp Nr. 1996/30671
Auslegung eines Testaments als Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen
»1. a) Daß eine tatrichterliche Auslegung des Testaments als Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen mit Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Erbquoten anhand des Wertverhältnisses der zugewandten Gegenstände zum Gesamtnachlaß verbunden sein kann, macht eine solche Auslegung nicht rechtsfehlerhaft.b) Zu den Folgen für eine derartige Testamentsauslegung, wenn der Erblasser die in seinem Testament für einen der Bedachten vorgesehenen Gegenstände diesem schon vor dem Erbfall schenkt.2. Ist einem Erben bei Annahme der Erbschaft die testamentarische Berufung eines weiteren Miterben nicht bekannt, kann er die Annahme wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses anfechten.«