KG - Beschluss vom 29.09.2015
6 W 57/15
Normen:
BGB § 2077 Abs. 1; LPartG § 10 Abs. 5;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Schöneberg, vom 02.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 67 VI 418/14

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung des Lebenspartners als Alleinerbe nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft

KG, Beschluss vom 29.09.2015 - Aktenzeichen 6 W 57/15

DRsp Nr. 2016/1217

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung des Lebenspartners als Alleinerbe nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Hat der Erblasser "seinen Lebenspartner" als Alleinerben eingesetzt, so stellt sich dies in erster Linie als Motiv und nicht als Voraussetzung der Erbeinsetzung dar. Diese wirkt daher auch dann fort, wenn der Erblasser mit der vor dem Inkrafttreten des LPartG als sein Lebenspartner bezeichneten Person später eine Lebenspartnerschaft begründet und diese durch gerichtliche Entscheidung wieder aufgehoben wird.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg als Nachlassgericht vom 2. April 2015 wird auf seine Kosten bei einem Beschwerdewert von 25.000,- EUR zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 2077 Abs. 1; LPartG § 10 Abs. 5;

Gründe:

I. Der ledig und kinderlos gebliebene Erblasser verstarb bei einer geführten Bergtour in der Schweiz, auf der er unvermittelt zusammen sank (Bl. 2 d. A.). Seine Mutter und seine beiden Brüder sind bereits in den Jahren 1982 und 1988 vorverstorben. Er war Miteigentümer einer in Berlin belegenen Immobilie (Grundbuchauszug Bl 39 ff. d. A.). Der Beteiligte zu 1) ist sein Vater, der Beteiligte zu 2) sein vormaliger Lebenspartner.