Auf die Beschwerde der früheren Ehefrau wird die Sache unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg (Familiengericht) vom 13. Juli 2015 und des Verfahrens an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverwiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren der erstinstanzlichen Schlussentscheidung vorbehalten.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12.960 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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