OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 20.11.2017
4 UF 223/17
Normen:
BGB § 1684 Abs. 4 S. 2;
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Main, vom 17.08.2017

Ausschließung des Umgangsrechts eines minderjährigen Kindes mit seinem Vater wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.11.2017 - Aktenzeichen 4 UF 223/17

DRsp Nr. 2018/15791

Ausschließung des Umgangsrechts eines minderjährigen Kindes mit seinem Vater wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs

1. Der Ausschluss des Umgangsrechts des Vaters mit seinem minderjährigen Kind für längere Zeit oder auf Dauer setzt voraus, dass der von der Kindesmutter behauptete sexuelle Missbrauch des Kindes zumindest überwiegend wahrscheinlich ist. 2. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn der Vorwurf auf von der Kindesmutter aufgezeichnete Äußerungen des seinerzeit fünf Jahre alten Kindes zurück geht, für die es nach einem hierzu eingeholten Sachverständigengutachten vielschichtige Erklärungen geben kann. 3. Befindet das Kind sich in einem Loyalitätskonflikt, so kann es angezeigt sein, nach haltlosen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs seitens der Kindesmutter eine begrenzte Zeit einen begleiteten Umgang anzuordnen, um das Kind wieder an den Umgang mit dem Vater zu gewöhnen.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Für den Zeitraum bis einschließlich 4.1.2018 bleibt es bei dem vom Amtsgericht im angefochtenen Beschluss angeordneten begleiteten Umgang und den diesbezüglich getroffenen Anordnungen.