Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 7. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. Dezember 2007 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Die Parteien streiten um Abänderung eines Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt.
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