Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 02.12.2015 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin Trennungsunterhalt in Höhe von 145 €/mtl. für die Zeit vom 01.01.2014 bis 27.05.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
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