Der angefochtene Beschluss und die Umgangsregelung gemäß Beschluss des Senats vom ... 2010, Az ..., werden unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen abgeändert.
Der persönliche Umgang des Vaters mit dem betroffenen Kind bleibt bis zum ... 2015 ausgeschlossen. Im genannten Zeitraum ist dem Vater eine Kontaktaufnahme zum Kind lediglich einmal je Kalendermonat per Brief gestattet. Der Mutter wird aufgegeben, dem Kind Briefe des Vaters unverzüglich auszuhändigen. Beide Eltern haben sich gegenüber dem Kind jeglicher abwertender oder beleidigender Äußerungen über den jeweils anderen Elternteil zu enthalten. Davon umfasst ist beispielsweise auch die Bezeichnung des Vaters als "der ... (Nachname)", "Herr ... (Nachname)", "mein Ex" oder "dein Erzeuger".
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