OLG Köln - Beschluß vom 01.09.1998
4 UF 87/98
Normen:
BGB § 1684 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1999, 178
Vorinstanzen:
AG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 43 F 237/96

Ausschluß des Umgangsrechts

OLG Köln, Beschluß vom 01.09.1998 - Aktenzeichen 4 UF 87/98

DRsp Nr. 1999/3776

Ausschluß des Umgangsrechts

»Zur Frage eines Ausschlusses des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 1 BGB n.F., insbesondere dazu, ob ein Ausschluß des Vaters mit der Erwägung zu rechtfertigen ist, das (5 Jahre alte) Kind sei in die neue Lebenspartnerschaft der Mutter sehr gut integriert und werde durch den Kontakt mit dem leiblichen Vater stark belastet.«

Normenkette:

BGB § 1684 Abs. 1 ;

Gründe:

1. In der angefochtenen Entscheidung hat das Familiengericht dem Antragsteller ein - eingeschränktes - Umgangsrecht mit seiner inzwischen 5-jährigen Tochter J. zugebilligt, nämlich einmal im Monat (am ersten Freitag) in den Räumen des Kinderschutzbundes in B., und zwar in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Das Familiengericht hat darüber hinaus angeordnet, daß bei den ersten drei Besuchskontakten ein Vertreter des Jugendamtes anwesend sein solle.