1. In der angefochtenen Entscheidung hat das Familiengericht dem Antragsteller ein - eingeschränktes - Umgangsrecht mit seiner inzwischen 5-jährigen Tochter J. zugebilligt, nämlich einmal im Monat (am ersten Freitag) in den Räumen des Kinderschutzbundes in B., und zwar in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Das Familiengericht hat darüber hinaus angeordnet, daß bei den ersten drei Besuchskontakten ein Vertreter des Jugendamtes anwesend sein solle.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|