OLG Hamm - Beschluß vom 30.10.1996
12 WF 248/96
Normen:
BGB § 1634 ; FGG § 14 ; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1 ; ZPO § 121 Abs. 2 § 621a Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1095

Ausschluss des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind

OLG Hamm, Beschluß vom 30.10.1996 - Aktenzeichen 12 WF 248/96

DRsp Nr. 1998/3071

Ausschluss des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind

1. Das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit seinem Kind kann nur ausgeschlossen werden, wenn eine konkrete, in der Gegenwart bestehende Gefährdung des Kindeswohls festzustellen ist.2. Der Auffassung, daß bereits triftige, das Kindeswohl nachhaltig berührende Gründe für einen Ausschluß ausreichen, kann im Hinblick auf den Wortlaut des § 1634 BGB und den verfassungsmäßigen Rang des Umgangsrechts nicht gefolgt werden.3. Die Tatsache, daß der nicht sorgeberechtigte Vater die Mutter des Kindes als Geisel genommen hat, um sich des Kindes zu bemächtigen, rechtfertigt nicht von vornherein die Annahme, daß ein Umgangsrecht nicht bestehe.4. Zu den Voraussetzungen, unter denen dem Antragsteller in einem Umgangsrechtsverfahren ein Rechtsanwalt beizuordnen ist.

Normenkette:

BGB § 1634 ;